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Handreichung zur Entscheidung, ob Kinder von aus der Kirche ausgetretenen Eltern getauft werden dürfen

Vom 9. Januar 1984

(GVBl. 20. Band, S. 174)

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  1. Das Neue Testament kennt als Regelfall die Taufe von Erwachsenen, die aufgrund des Evangeliums an Christus glauben und sich taufen lassen.
  2. Wenn Kinder in einem christlichen Elternhaus aufwachsen und von klein auf in den Glauben der Erwachsenen hineingenommen werden, kann kein Zeitpunkt angegeben werden, vor dem eine Taufe nicht verantwortbar wäre.
  3. Daraus folgt, dass unter den Bedingungen christlicher Erziehung die Taufe kleiner Kinder die Regel ist.
  4. Ist die christliche Erziehung von vornherein unwahrscheinlich, sollte zum Aufschub der Taufe bis zur eigenen bewussten Entscheidung des Kindes geraten werden.
  5. Die christliche Erziehung ist unwahrscheinlich, wenn in der Familie beide Eltern durch Kirchenaustritt die Gemeinschaft der Glaubenden verlassen haben und wenn auch sonst niemand an der regelmäßigen Erziehung des Kindes beteiligt ist, der der Kirche angehört und die Erziehung im Glauben bewusst fördert (Großeltern; u. U. Paten). Begehren Eltern, die beide der Kirche nicht angehören, für ihr Kind die Taufe, so ist gründlich zu prüfen, ob im Wunsch der Eltern nicht doch ein Versuch steckt, die abgebrochene Beziehung zur Gemeinde wieder anzuknüpfen; das Taufgespräch sollte gewinnen, nicht abstoßen.