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Bekanntmachung
betreffend die Erweiterung der Gottesdienstordnungen

(GVBl. 17. Band, S. 95)

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Die 39. Synode hat auf der 5. Tagung vom 1. bis 4. 6. 1970 folgenden Beschluss gefasst:
  1. Die Ordnung der Gottesdienste für die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg ist durch Gesetz vom 15. 2. 1963 geregelt.
  2. Die Synode begrüßt es, wenn Gemeindegruppen sich um die Gestaltung des Gottesdienstes bemühen.
  3. Unter der Voraussetzung, dass die in obigem Gesetz genannten Gottesdienstordnungen für alle Gemeinden die Regelform bleiben, ermutigt die Synode dazu, auch andere Formen des Gottesdienstes gelegentlich zu erproben.
    1. Solche Gottesdienste sind im Einvernehmen mit dem Gemeindekirchenrat vorzubereiten.
    2. Die Gemeinde ist rechtzeitig in geeigneter Weise darauf aufmerksam zu machen.
    3. Die Ordnung solcher Gottesdienste (Wortlaut der Lieder, Lesungen, Gebete, Glaubensbekenntnisse und anderer im Gottesdienst verwendeter Stücke, evtl. Stellungnahmen aus der Gemeinde) ist der Synode zur Auswertung in den zuständigen Ausschüssen zuzuleiten.