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Ordnung des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt
Vom 25. Juli 1995
(GVBl. 23. Band, S. 139)
#- Der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt (KDA) ist eine unselbstständige Einrichtung der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Er unterliegt der Dienstaufsicht des Oberkirchenrats. Er arbeitet in einer doppelten Bindung: Durch den KDA nimmt die Kirche ihren öffentlichen Verkündigungsauftrag in der Arbeitswelt wahr; und: Er ist als Kirche in der Arbeitswelt präsent, zugleich vermittelt er Erfahrungen und Entwicklungen in der Arbeitswelt in die Gemeinden und Gremien der oldenburgischen Kirche hinein.Der KDA arbeitet in diesem Aufgabenfeld in Gemeinschaft mit anderen kirchlichen Einrichtungen und Werken der oldenburgischen Kirche.
- Aufgabenfelder des KDA
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- Kontaktarbeit in Betrieben, Verbänden, Parteien, Gremien und Gruppierungen in der Arbeitswelt
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- Schwerpunktarbeit an regionalen Konflikten und an grundsätzlichen Fragen der Arbeitswelt (wie z. B. Arbeitslosigkeit, ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sozialethische Fragen u. a.)
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- Bildungs- und Veranstaltungsarbeit
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- Arbeitsweltbezogene Gemeindearbeit
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- Öffentlichkeits- und Informationsarbeit
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- Im Rahmen des Interesses und der Möglichkeiten der oldenburgischen Kirche Mitarbeit in überregionalen KDA-Gremien der EKD.
- Struktur des KDADie Aufgaben des KDA werden wahrgenommen:
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- durch den Inhaber der Pfarrstelle, ihm obliegt
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- die Koordinierung der KDA-Arbeit
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- die Fachaufsicht über die Mitarbeiter
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- die gesamtkirchliche Vertretung der Arbeit nach innen und außen
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- die überregionale Bildungsarbeit
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- die Kontaktpflege mit Institutionen der Wirtschaft im Bereich der evangelischen Kirche in Oldenburg
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- die Öffentlichkeitsarbeit
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- der Arbeitsschwerpunkt „theologische Sozialethik“
Der KDA-Pfarrer unterliegt der Fachaufsicht des zuständigen Referenten/der zuständigen Referentin im Oberkirchenrat. Nach Maßgabe der Notwendigkeit können dem Pfarrer im KDA durch den Oberkirchenrat regionale Aufgaben übertragen werden. Seine Aufgaben werden in einer Pfarrstellenbeschreibung geregelt. Er erstattet dem Oberkirchenrat und der Synode jährlich einen schriftlichen Bericht über die Tätigkeit des KDA. - 2)
- durch die Mitarbeiter/durch die Mitarbeiterinnen im KDA; diesen werden in einem durch den Oberkirchenrat zu genehmigenden Geschäftsverteilungsplan Regionen in der Kirche zugewiesen, in denen sie nach Maßgabe von I. in Absprache mit dem Pfarrer im KDA eigenverantwortlich und auf ihre Region beschränkt die folgenden Aufgaben wahrnehmen:
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- Kontaktarbeit in Betrieben, Verbänden, Parteien, Gremien und Gruppierungen in der Arbeitswelt
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- Bildungs- und Veranstaltungsarbeit
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- Arbeitsbezogene Gemeindearbeit
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- Schwerpunktarbeit an Fragen und Problemen ihrer Region
Im Geschäftsverteilungsplan können den Mitarbeitern auch Aufgaben und Schwerpunktthemen überregionaler Art übertragen werden. Die Mitarbeiter sollen an der Arbeit des KDA auf EKD-Ebene teilnehmen, ihnen soll auch die Möglichkeit zur eigenen Fortbildung gegeben werden.Für die Mitarbeiter im KDA wird eine Dienstanweisung erstellt. - c)
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im KDA erstatten dem Beirat des KDA jährlich einen schriftlichen Bericht über ihre Tätigkeit und die Situation in ihrer Region. Diese Berichte werden den Kreissynoden in der jeweiligen Region zugeleitet. Der Pfarrer im KDA erstattet dem Oberkirchenrat und der Synode jährlich einen schriftlichen Bericht.
- d)
- Die Arbeit des KDA geschieht im Rahmen der Haushaltsvorgaben der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Für die Bildungs- und Veranstaltungsarbeit erlässt der Oberkirchenrat Finanzierungsrichtlinien.
- e)
- Die Koordinierung des KDA findet in monatlichen Dienstbesprechungen statt. Näheres regelt eine Dienstanweisung.
- Beirat des KDADer Oberkirchenrat beruft für den Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt einen Beirat, der zweimal jährlich tagt. Der Beirat nimmt die Berichte der Mitarbeiter entgegen, er berät und begleitet die Arbeit, insbesondere in konzeptionellen Fragen.Der Beirat besteht aus:
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- dem für den KDA zuständigen Referenten im Oberkirchenrat, der den Vorsitz führt;
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- je drei Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitswelt aus jeder Region, die vom Oberkirchenrat berufen werden;
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- zwei vom Oberkirchenrat zu benennenden Mitgliedern aus dem Kreis der Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg.Der Pfarrer im KDA und die Mitarbeiter/innen nehmen ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Beirates teil. Der Beirat kann auch ohne die Mitarbeiter/innen und ohne den Pfarrer im KDA tagen.Der Beirat wird auf die Dauer von vier Jahren berufen. Über seine Beratungen wird eine Niederschrift erstellt, die dem Oberkirchenrat zugeleitet wird.