.§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Kirchengesetz zur Auflösung der Kirchengemeinde St. Paulus Delmenhorst
Vom 30.05.20151#
Die 48. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg hat folgendes Kirchengesetz beschlossen:
####§ 1
Auflösung
(
1
)
Die Kirchengemeinde St. Paulus Delmenhorst wird aufgelöst.
(
2
)
Das Gebiet der Kirchengemeinde St. Paulus Delmenhorst wird auf die benachbarten Kirchengemeinden Stadtkirche Delmenhorst, St. Stephanus Delmenhorst und Hasbergen aufgeteilt.
(
3
)
Die Neuaufteilung ergibt sich aus der beigefügten Anlage. Die dort genannten Straßenzuordnungen sind für die Zuordnung von Gliedern der Kirche zu einer Kirchengemeinde entsprechend Art. 8 der Kirchenordnung der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg verbindlich.
(
4
)
Umgemeindungen von Gemeindegliedern bleiben bestehen. Im Zweifel werden bisherige Gemeindeglieder der Kirchengemeinde St. Paulus Delmenhorst der Kirchengemeinde Hasbergen zugeordnet.
(
5
)
Die erforderlichen Maßnahmen bei der Zuordnung von Gemeindegliedern trifft der Oberkirchenrat.
#§ 2
Pfarrstellen
(
1
)
Die in der Kirchengemeinde St. Paulus Delmenhorst vorhandenen Pfarrstellen werden aufgehoben.
(
2
)
Die dafür zur Durchführung erforderlichen Maßnahmen trifft der Oberkirchenrat.
#§ 3
Kirchenälteste
(
1
)
Die gewählten und berufenen Kirchenältesten der Kirchengemeinde St. Paulus Delmenhorst bleiben entsprechend § 43 Abs. 1 und Abs. 2 des Kirchengesetzes der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen über die Bildung der Kirchenvorstände2# vom 14.12.1992 (GVBl. XXII. Bd., S. 207) nach der Aufteilung Mitglieder eines Gemeindekirchenrates. Die Zuordnung zum Gemeindekirchenrat Stadtkirche Delmenhorst, St. Stephanus Delmenhorst oder Hasbergen erfolgt durch den jeweiligen Wohnsitz.
(
2
)
Diejenigen Kirchenältesten, die bisher Mitglieder der Kreissynode Delmenhorst/Oldenburg Land waren, gehören der Kreissynode weiterhin an.
#§ 4
Rechtsnachfolge
(
1
)
Alle bisherigen Rechte und Pflichten der Kirchengemeinde St. Paulus Delmenhorst gehen auf die Kirchengemeinde Hasbergen über.
(
2
)
Die Trägerschaft für die Kindertagesstätte Wacholderweg der Kirchengemeinde St. Paulus Delmenhorst geht auf die Kirchengemeinde St. Stephanus Delmenhorst mit allen Rechten und Pflichten einschließlich der Anstellungsverhältnisse der Mitarbeitenden über.
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1 ↑ Inkraftgetreten zum 01.06.2015 gemäß Art. 5 des Kirchengesetzes über die Weiterentwicklung der kirchlichen Arbeit in Delmenhorst vom 30.05.2015 (GVBl. 27. Band, S. 215)
1 ↑ Inkraftgetreten zum 01.06.2015 gemäß Art. 5 des Kirchengesetzes über die Weiterentwicklung der kirchlichen Arbeit in Delmenhorst vom 30.05.2015 (GVBl. 27. Band, S. 215)