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Kirchengesetz zur Auflösung der Kirchengemeinde St. Paulus Delmenhorst

Vom 30.05.20151#

(GVBl. 27. Band, S. 215)

Die 48. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg hat folgendes Kirchengesetz beschlossen:
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§ 1
Auflösung

( 1 ) Die Kirchengemeinde St. Paulus Delmenhorst wird aufgelöst.
( 2 ) Das Gebiet der Kirchengemeinde St. Paulus Delmenhorst wird auf die benachbarten Kirchengemeinden Stadtkirche Delmenhorst, St. Stephanus Delmenhorst und Hasbergen aufgeteilt.
( 3 ) Die Neuaufteilung ergibt sich aus der beigefügten Anlage. Die dort genannten Straßenzuordnungen sind für die Zuordnung von Gliedern der Kirche zu einer Kirchengemeinde entsprechend Art. 8 der Kirchenordnung der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg verbindlich.
( 4 ) Umgemeindungen von Gemeindegliedern bleiben bestehen. Im Zweifel werden bisherige Gemeindeglieder der Kirchengemeinde St. Paulus Delmenhorst der Kirchengemeinde Hasbergen zugeordnet.
( 5 ) Die erforderlichen Maßnahmen bei der Zuordnung von Gemeindegliedern trifft der Oberkirchenrat.
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§ 2
Pfarrstellen

( 1 ) Die in der Kirchengemeinde St. Paulus Delmenhorst vorhandenen Pfarrstellen werden aufgehoben.
( 2 ) Die dafür zur Durchführung erforderlichen Maßnahmen trifft der Oberkirchenrat.
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§ 3
Kirchenälteste

( 1 ) Die gewählten und berufenen Kirchenältesten der Kirchengemeinde St. Paulus Delmenhorst bleiben entsprechend § 43 Abs. 1 und Abs. 2 des Kirchengesetzes der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen über die Bildung der Kirchenvorstände2# vom 14.12.1992 (GVBl. XXII. Bd., S. 207) nach der Aufteilung Mitglieder eines Gemeindekirchenrates. Die Zuordnung zum Gemeindekirchenrat Stadtkirche Delmenhorst, St. Stephanus Delmenhorst oder Hasbergen erfolgt durch den jeweiligen Wohnsitz.
( 2 ) Diejenigen Kirchenältesten, die bisher Mitglieder der Kreissynode Delmenhorst/Oldenburg Land waren, gehören der Kreissynode weiterhin an.
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§ 4
Rechtsnachfolge

( 1 ) Alle bisherigen Rechte und Pflichten der Kirchengemeinde St. Paulus Delmenhorst gehen auf die Kirchengemeinde Hasbergen über.
( 2 ) Die Trägerschaft für die Kindertagesstätte Wacholderweg der Kirchengemeinde St. Paulus Delmenhorst geht auf die Kirchengemeinde St. Stephanus Delmenhorst mit allen Rechten und Pflichten einschließlich der Anstellungsverhältnisse der Mitarbeitenden über.
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1 ↑ Inkraftgetreten zum 01.06.2015 gemäß Art. 5 des Kirchengesetzes über die Weiterentwicklung der kirchlichen Arbeit in Delmenhorst vom 30.05.2015 (GVBl. 27. Band, S. 215)
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2 ↑ Ord.-Nr. 1.110 Archiv