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Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Beauftragung von Gemeindegliedern mit Aufgaben der öffentlichen Verkündigung

Vom 05. Juli 2016

(GVBl. 28. Band 8. Stück v. 15.07.2019)

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§ 1
Begriffsbestimmung

Bei der Anwendung des Predigtlektoren- und Prädikantengesetzes ist zu unterscheiden zwischen denjenigen, die
  1. durch Lesen biblischer und anderer liturgischer Texte aktiv an der Gestaltung von Gottesdiensten unter der Leitung einer Pfarrerin oder eines Pfarrers ehrenamtlich teilhaben (Gottesdienstmitarbeitende), und diejenigen, die
  2. dazu befähigt und beauftragt sind, ehrenamtlich als Predigtlektorinnen und Predigtlektoren mit Lesepredigt oder als Prädikantinnen und Prädikanten mit freier Wortverkündigung Gottesdienste zu leiten und zu gestalten.
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§ 2
Der Dienst der Übernahme von Lesungen im Gottesdienst

( 1 ) Gemeindeglieder, die den Dienst nach § 1 Nummer 1 versehen, werden entweder von der zuständigen Pfarrerin oder vom zuständigen Pfarrer für diesen Dienst zugerüstet oder durch die Teilnahme an einem sog. „offenen Grundkurs“.
( 2 ) Im Einvernehmen mit der Pfarrstelle für Lektorenarbeit kann der „offene Grundkurs“ auch dezentral angeboten werden. Er muss jeweils dem vom Oberkirchenrat für diesen Kurs festgelegten Curriculum entsprechen.
( 3 ) Nach Abschluss eines „offenen Grundkurses“ findet zwischen den Kursteilnehmenden und den Kursleitenden ein Beratungsgespräch statt. Bei diesem Beratungsgespräch sollen die Möglichkeiten der Kursteilnehmenden für eine weitere Ausbildung zur Predigtlektorin oder zum Predigtlektor in den Blick genommen werden.
( 4 ) Der Gemeindekirchenrat begleitet diese ehrenamtlich tätigen Gemeindeglieder in ihrem Dienst. Er führt eine Liste derjenigen in seinem Bereich, die den Lesedienst im Gottesdienst übernehmen.
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§ 3
Ausbildung zum Dienst der Leitung des Gottesdienstes

( 1 ) Gemeindeglieder, die den Dienst nach § 1 Nummer 2 versehen wollen, werden für diesen Dienst ausgebildet.
( 2 ) Predigtlektorinnen und Predigtlektoren werden in zwei aufeinander aufbauenden Ausbildungskursen nach einem vom Oberkirchenrat festgelegten Curriculum in Verantwortung der Pfarrstelle für Lektorenarbeit ausgebildet. Der erste Ausbildungskurs, auch „offener Grundkurs“ genannt, hat dabei eine doppelte Funktion: Er bildet den ersten verbindlichen Teil der Ausbildung zum Predigtlektor oder zur Predigtlektorin und ist dabei zugleich offen für all diejenigen Gemeindeglieder, die als Gottesdienstmitarbeitende die Übernahme des Lesedienstes anstreben (vgl. § 2). Der „offene Grundkurs“ kann in Abstimmung mit der Pfarrstelle für Lektorenarbeit nach einem einheitlichen Curriculum auch dezentral angeboten werden. Für die angehenden Predigtlektorinnen und Predigtlektoren folgt nach dem Abschluss des „offenen Grundkurses“ der sog. „Aufbaukurs“. Dieser findet zentral am Evangelischen Bildungszentrum in Rastede statt. Die Kosten für die Ausbildung trägt die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg.
( 3 ) Prädikantinnen und Prädikanten werden in zentralen Ausbildungskursen am Evangelischen Bildungszentrum Rastede nach einem vom Oberkirchenrat festgelegten Curriculum in Verantwortung der Pfarrstelle für Lektorenarbeit ausgebildet. Die Kosten für die Ausbildung trägt die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg.
( 4 ) Die Ausbildungen werden durch ordinierte Pfarrerinnen und Pfarrer der Ausbildungsgemeinde im Sinne eines Mentorats begleitet. Die Mentorinnen und Mentoren begleiten die Ausbildung, eröffnen im Rahmen der Ausbildungsgänge die Möglichkeit zur regelmäßigen Übernahme von Gottesdiensten und geben differenziertes Feedback.
( 5 ) Jährlich findet ein Treffen der an den Ausbildungen beteiligten Mentorinnen und Mentoren unter Leitung der Referatsleitung Ausbildung im Dezernat I des Oberkirchenrates und Beteiligung der Inhaberin oder des Inhabers der Pfarrstelle für Lektorenarbeit statt. Dieses Treffen dient dem Austausch über die Ausbildungen und hat einen Fortbildungsanteil.
( 6 ) Das Präsentieren von gottesdienstlichen Werkstücken ist integraler Bestandteil der einzelnen Ausbildungskurse. Für diejenigen, die im Anschluss an den „offenen Grundkurs“ durch die Teilnahme am Aufbaukurs die Ausbildung zur Predigtlektorin oder zum Predigtlektor anstreben, findet am Ende des „offenen Grundkurses“ ein Ausbildungsgespräch statt. In der Mitte des Ausbildungsganges zur Prädikantin oder zum Prädikanten findet neben einem Beratungsgottesdienst ebenfalls ein Ausbildungsgespräch statt. An diesen Gesprächen nehmen die Mentorin oder der Mentor, die sich in Ausbildung befindenden Personen und die Inhaberin oder der Inhaber der Pfarrstelle für Lektorenarbeit teil. Ziel der Ausbildungsgespräche ist es, bezogen auf die Kompetenzmatrix des jeweiligen Curriculums, den Lernweg festzuhalten, den Stand zu bilanzieren und Ziele für die weitere Lernzeit zu vereinbaren.
( 7 ) Am Ende der Ausbildungsgänge findet jeweils ein Kolloquium statt. An dem Kolloquium nehmen die Mentorin oder der Mentor, die sich in Ausbildung befindenden Predigtlektorinnen oder Predigtlektoren oder Prädikantinnen oder Prädikanten und die Inhaberin oder der Inhaber der Pfarrstelle für Lektorenarbeit teil. Die sich in Ausbildung befindenden Predigtlektorinnen oder Predigtlektoren oder Prädikantinnen oder Prädikanten bereiten für das Kolloquium einen Gottesdienst vor, indem sie eine schriftliche Ausarbeitung zu einem Gottesdienst erstellen, und führen diesen dann durch. Ziel des Kolloquiums ist es, bezogen auf die Kompetenzmatrix des jeweiligen Curriculums, den Gottesdienst zu besprechen, den Stand der erreichten Kompetenzen zu bilanzieren und eine Empfehlung für die Beauftragung abzugeben.
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§ 4
Beauftragung zum Dienst der Leitung des Gottesdienstes

( 1 ) Nach erfolgreichem Abschluss der jeweiligen Ausbildung und dem Vorliegen zustimmender Voten vom Gemeindekirchenrat und Pfarramt kann das Gemeindeglied durch den Gemeindekirchenrat beim Oberkirchenrat die Beauftragung zur Predigtlektorin oder zum Predigtlektor oder zur Prädikantin oder zum Prädikanten beantragen.
( 2 ) Eine Ausbildung an einer auswärtigen Ausbildungsstätte steht einer Ausbildung nach § 3 Absatz 2 oder 3 gleich, wenn diese vom Referat Ausbildung im Dezernat I des Oberkirchenrates für den Predigtlektoren- oder Prädikantendienst als gleichwertig anerkannt wird.
( 3 ) Die bisherige Ausbildung zur Lektorin nach B oder zum Lektor nach B ist gleichwertig zur Ausbildung zur Predigtlektorin oder zum Predigtlektor. Die bisherige Ausbildung zur Lektorin nach C oder zum Lektor nach C ist gleichwertig zur Ausbildung zur Prädikantin oder zum Prädikanten.
( 4 ) Aufgaben und Wirkungsbereich der Predigtlektorin oder des Predigtlektors oder der Prädikantin oder des Prädikanten werden durch den Oberkirchenrat bei der Beauftragung schriftlich festgelegt. Verwaltung der Sakramente, Trauungen, Beerdigungen und andere Amtshandlungen gehören nicht zum Auftrag der Predigtlektorin oder des Predigtlektors oder der Prädikantin oder des Prädikanten.
( 5 ) Beauftragung und gottesdienstliche Einführung der Predigtlektorin oder des Predigtlektors oder der Prädikantin oder des Prädikanten geschieht nach der in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg geltenden Ordnung. Bei Verlängerung des Auftrags erübrigt sich eine erneute Einführung.
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§ 5
Förderung des Dienstes

Bei der Förderung des ehrenamtlichen Dienstes in der Verkündigung gelten grundsätzlich die Regelungen des Kirchengesetzes über den Dienst, die Begleitung und die Fortbildung von Ehrenamtlichen in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Ausgeführt für den ehrenamtlichen Dienst in der Verkündigung bedeuten diese Regelungen:
( 1 ) Die Förderung des Dienstes der Predigtlektorinnen und Predigtlektoren, der Prädikantinnen und Prädikanten ist die gemeinsame Aufgabe der Pfarrämter und Gemeindekirchenräte. Sie sollen gemeinsam darauf achten, dass der Dienst der Predigtlektorinnen und Predigtlektoren, der Prädikantinnen und Prädikanten im Rahmen eines möglichst langfristig aufgestellten Predigtplans vorgesehen wird und dabei die Erfordernisse des Dienstes und die Belastbarkeit der Einzelnen angemessen berücksichtigt werden.
( 2 ) Die Pfarrerin oder der Pfarrer für Lektorenarbeit lädt die Predigtlektorinnen und Predigtlektoren, die Prädikantinnen und Prädikanten eines Kirchenkreises mindestens einmal im Jahr zum Lektorenkonvent ein. Im Lektorenkonvent werden Fragen des Dienstes der Predigtlektorinnen und Predigtlektoren, der Prädikantinnen und Prädikanten beraten; den Predigtlektorinnen und Predigtlektoren, den Prädikantinnen und Prädikanten wird die Möglichkeit gegeben, Anregungen für die Gestaltung ihres Dienstes zu geben und zu erhalten.
( 3 ) Aus der Mitte der Teilnehmenden eines Lektorenkonventes eines Kirchenkreises wählen die Predigtlektorinnen und Predigtlektoren, die Prädikantinnen und Prädikanten eine Person aus, die die Arbeit der Pfarrstelle für Lektorenarbeit als Ansprechpartner begleitet.
( 4 ) Da die Ausbildung von Predigtlektorinnen und Predigtlektoren, von Prädikantinnen und Prädikanten im Hinblick auf ihre berufliche Tätigkeit nur sehr konzentriert erfolgen kann, bietet die Pfarrstelle für Lektorenarbeit jährlich Fortbildungsmaßnahmen an (z. B. Stimmbildung, theologisch-homiletische Themen, allgemeine theologische Fortbildung). Diese Fortbildungen können auch regional veranstaltet werden. Die Beauftragten sollen von Angeboten zur Fortbildung Gebrauch machen. Die Kosten trägt die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg.
( 5 ) Die Pfarrstelle für Lektorenarbeit lädt in regelmäßigen Abständen in der Regel alle zwei Jahre zu einem Lektorentag ein. Auf dem Lektorentag werden Themen bearbeitet, die für den Dienst der Predigtlektorinnen und Predigtlektoren, der Prädikantinnen und Prädikanten in der Ev. Luth. Kirche in Oldenburg von gemeinsamer Bedeutung sind.
( 6 ) Bei der Ausübung der Verkündigung bedürfen alle Beteiligten der Begleitung und Korrektur. Pfarrerinnen und Pfarrer, Predigtlektorinnen und Predigtlektoren sowie Prädikantinnen und Prädikanten schulden sich daher beides in gegenseitiger geschwisterlicher Verbundenheit.
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