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Geltungszeitraum von: 01.07.2007
Geltungszeitraum bis: 31.12.2012
Kirchengesetz über die Errichtung von sechs Pfarrstellen für Kreispfarrer
Vom 11. Mai 2007
Die 46. Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
####§ 1
(
1
)
Es werden sechs Pfarrstellen für Kreispfarrer errichtet. Diese Stellen dürfen jeweils nur im Umfang von 50 v. H. einer ganzen Stelle besetzt werden.
#§ 2
Der Oberkirchenrat trifft die zur Durchführung dieses Kirchengesetzes erforderlichen Maßnahmen.
#§ 3
Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Juli 2007 in Kraft.
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