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Geltungszeitraum von: 19.03.1981

Geltungszeitraum bis: 24.07.2022

Rundschreiben betreffend Feuerversicherung der Gebäude

Vom 19. März 1981

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Betr.: Feuerversicherung der Gebäude
Es besteht Anlass, auf die Notwendigkeit einer ausreichenden Feuerversicherung aller kirchlichen Gebäude bei der Oldenburgischen Landesbrandkasse hinzuweisen. Schützen Sie die Kirchengemeinde vor Verlusten. Es wird gebeten, Folgendes zu beachten und zu überprüfen.
  1. Sind kirchliche Gebäude, wie Kirchen, Gemeindehäuser, Pfarrhäuser, Kindergärten seit der letzten Brandkassen-Schätzung erweitert, wesentlich instandgesetzt oder verbessert worden? Wenn dies zutrifft, beantragen Sie bitte unverzüglich eine Nachschätzung der betreffenden Gebäude. Da die Nachschätzung im allgemeinen erst mit einiger zeitlicher Verzögerung stattfindet, beantragen Sie gleichzeitig vorsorglich eine vorläufige Heraufsetzung der Versicherungssumme und geben Sie dazu den, notfalls grob geschätzten, heutigen Wert der seit der letzten Schätzung vorgenommenen Wertverbesserungen an. Beantragen Sie ebenfalls eine Nachschätzung, wenn die letzte Einschätzung vor dem Jahre 1960 stattgefunden hat. Die Anträge sind zu richten an die Oldenburgische Landesbrandkasse, Postfach 2749, 2900 Oldenburg (Oldb), oder an Ihre örtliche Gemeindeverwaltung.
Das Datum der letzten Brandkassenschätzung entnehmen Sie bitte dem Schätzungsprotokoll. Falls es Ihnen nicht vorliegt, fordern Sie das Protokoll unter Angabe der Versicherungsnummer bei der Oldenburgischen Landesbrandkasse an. Die Versicherungsnummer können Sie Ihrer letzten Beitragsrechnung der Oldenburgischen Landesbrandkasse entnehmen.
b)
Beantragen Sie bereits bei Inangriffnahme von Neubauten oder baulichen Verbesserungen und Erweiterungen eine vorläufige Versicherung bei der Oldenburgischen Brandkasse unter Angabe des ungefähren Wertes des Neubaus oder der Verbesserungen. Dies gilt auch bei den Renovierungsmaßnahmen der alten Kirchen.
c)
Alle Gebäude sollten bei der Brandkasse zum gleitenden Neuwert versichert sein. Sofern Sie aus Ihrer letzten Beitragsrechnung ersehen, dass ein kirchliches Gebäude noch zum Zeitwert versichert ist, beantragen Sie bitte die Umstellung auf die gleitende Neuwertversicherung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Nur die Beobachtung einer ausreichenden Gebäude-Feuerversicherung kann verhindern, dass die Kirchengemeinden durch Brände erhebliche Vermögensschäden erleiden, und zwar Schäden, die sie zudem selbst zu vertreten hätten. Die Gemeindekirchenräte, geschäftsführenden Pfarrer und Kirchenrechnungsführer werden deshalb gebeten, die ausreichende Feuerversicherung der Gebäude möglichst bald zu überprüfen.
Für weitere Auskünfte stehen wir zur Verfügung.
Die Kirchenrechnungsführer erhalten gesondert einen Abdruck dieses Rundschreibens.