.
Kirchengesetz über die Auflösung der Kirchengemeinden Minsen und Wiarden und die Zusammenlegung mit der Kirchengemeinde Wangerland
Vom 21. November 2025
Die 49. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg hat das nachfolgende Kirchengesetz beschlossen:
####§ 1
1 Die Ev.- luth. Kirchengemeinden Minsen und Wiarden werden aufgelöst und der Ev.-luth. Kirchengemeinde Wangerland zugeordnet. 2 Die Ev.- luth. Kirchengemeinde Wangerland ist Rechtsnachfolgerin der bisherigen Ev.-luth. Kirchengemeinden Minsen und Wiarden.
#§ 2
(
1
)
Die in den Kirchengemeinden Minsen und Wiarden vorhandenen Gemeindepfarrstellen gehen auf die Kirchengemeinde Wangerland über.
(
2
)
Die Pfarrstellenbesetzungen bleiben unverändert.
#§ 3
1 Der Übergang der Kirchenältesten regelt sich nach § 24 Abs. 1 des Kirchengesetzes über die Bildung der Gemeindekirchenräte vom 01. Januar 2023 (GVBl. 29. Band S. 49). 2 Diejenigen Kirchenältesten, die bisher Mitglieder der Kreissynode waren, gehören der Kreissynode weiterhin als Vertretende der Kirchengemeinde, deren Glied sie sind, unter Beibehaltung ihrer Amtszeit an.
#§ 4
Alle Rechte und Pflichten gehen auf die neue Kirchengemeinde über.
#§ 5
Die Mitarbeitenden der bisherigen Kirchengemeinden Minsen und Wiarden werden Mitarbeitende der Kirchengemeinde Wangerland.
#§ 6
1 Die Grundstücke der bisherigen Kirchengemeinden Minsen und Wiarden gehen auf die Kirchengemeinde Wangerland über. 2 Das bewegliche Vermögen nebst Verbindlichkeiten geht jeweils auf die Kirchengemeinde Wangerland über.
#§ 7
Nutzungsrechte an Grabstellen auf den einzelnen kirchlichen Friedhöfen werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
#§ 8
Dieses Gesetz tritt am 01.01.2026 in Kraft.
#