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Kirchengesetz über die Auflösung der Kirchengemeinden Minsen und Wiarden und die Zusammenlegung mit der Kirchengemeinde Wangerland

Vom 21. November 2025

Die 49. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg hat das nachfolgende Kirchengesetz beschlossen:
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§ 1

Die Ev.- luth. Kirchengemeinden Minsen und Wiarden werden aufgelöst und der Ev.-luth. Kirchengemeinde Wangerland zugeordnet. Die Ev.- luth. Kirchengemeinde Wangerland ist Rechtsnachfolgerin der bisherigen Ev.-luth. Kirchengemeinden Minsen und Wiarden.
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§ 2

( 1 ) Die in den Kirchengemeinden Minsen und Wiarden vorhandenen Gemeindepfarrstellen gehen auf die Kirchengemeinde Wangerland über.
( 2 ) Die Pfarrstellenbesetzungen bleiben unverändert.
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§ 3

Der Übergang der Kirchenältesten regelt sich nach § 24 Abs. 1 des Kirchengesetzes über die Bildung der Gemeindekirchenräte vom 01. Januar 2023 (GVBl. 29. Band S. 49). Diejenigen Kirchenältesten, die bisher Mitglieder der Kreissynode waren, gehören der Kreissynode weiterhin als Vertretende der Kirchengemeinde, deren Glied sie sind, unter Beibehaltung ihrer Amtszeit an.
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§ 4

Alle Rechte und Pflichten gehen auf die neue Kirchengemeinde über.
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§ 5

Die Mitarbeitenden der bisherigen Kirchengemeinden Minsen und Wiarden werden Mitarbeitende der Kirchengemeinde Wangerland.
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§ 6

Die Grundstücke der bisherigen Kirchengemeinden Minsen und Wiarden gehen auf die Kirchengemeinde Wangerland über. Das bewegliche Vermögen nebst Verbindlichkeiten geht jeweils auf die Kirchengemeinde Wangerland über.
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§ 7

Nutzungsrechte an Grabstellen auf den einzelnen kirchlichen Friedhöfen werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
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§ 8

Dieses Gesetz tritt am 01.01.2026 in Kraft.
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