.A.
B.
#I.
II.
III.
C.
Läuteordnung für evangelisch-lutherische Gemeinden
(ABl. ELKTh 1956 S. 200)
Die von der Lutherischen Liturgischen Konferenz erarbeitete Läuteordnung wird hiermit empfehlend zur Kenntnis gegeben. Da die Durchführung einer solchen Ordnung weitgehend von den örtlichen Verhältnissen abhängig ist, wird von einer verbindlichen Regelung abgesehen.
Der Liturgische Ausschuss der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands hat in Verbindung mit der Lutherischen Konferenz Deutschlands im Laufe des Jahres 1955 nachstehende Läuteordnung für evangelisch-lutherische Kirchen und Gemeinden erarbeitet.
#A.
Grundsätzliches
1. 1 Die Kirche weiht und verwendet Glocken zu liturgischem Gebrauch. 2 Ihr Geläute bildet einen Bestandteil des gottesdienstlichen Lebens der Kirche. 3 Die Glocken rufen zum Gottesdienst, zum Gebet und zur Fürbitte. 4 Wie die Türme der Kirchen sichtbare Zeichen sind, die von der vergehenden Welt weg nach oben zu dem Herrn Himmels weisen, so sind die Glocken hörbare Zeichen, die zum Dienst des dreieiniges Gottes rufen. 5 Sie künden Zeit und Stunde, erinnern uns an die Ewigkeit und verkünden unüberhörbar den Herrschaftsanspruch Jesu Christi über alle Welt. 6 Sie begleiten die Glieder seiner Gemeinde von der Taufe bis zur Bestattung als mahnende und tröstende Rufer des himmlischen Vaters.
7 Weil die Glocken für den besonderen Dienst der Kirche ausgesondert sind, ist ihre Verwendung zu anderen Zwecken, insbesondere auch zu dem der Menschenehrung, ausgeschlossen. 8 Bei allgemeinen Notständen können Kirchenglocken den Dienst übernehmen, Menschen zu warnen oder Hilfe zu rufen. 9 Auch in diesem Fall mahnen sie alle Christen zum Gebet.
2. 1 Zahl und Größe der im Einzelfalle läutenden Glocken richten sich allein nach liturgischen Gesichtspunkten. 2 Im Rahmen dieser allgemeinen Grundsätze gibt sich jede Kirchengemeinde nach Maßgabe ihrer Geläute-Disposition eine besondere Läuteordnung. 3 Bei ihrer Aufstellung werden sich die Gemeinden zweckmäßigerweise des Rates eines erfahrenden Glockensachverständigen bedienen. 4 Im Rahmen der Läuteordnung ist das Pfarramt für die Anordnung des jeweiligen Geläutes zuständig, bei besonderen gesamtkirchlichen Anlässen die Kirchenleitung.
5 Herkömmliche Läutebräuche, die den Grundsätzen dieser Läuteordnung nicht widersprechen, sollen nach Möglichkeit beibehalten und gepflegt werden.
3. 1 Bei der Aufstellung einer gemeindlichen Läuteordnung ist davon auszugehen, dass der Gebrauch der Glocken möglichst differenziert und charakteristisch sein soll und Wert und Schönheit der Einzelglocke sowie der Zweier- und sonstigen Kleingeläute herausgestellt werden. 2 Das Vollgeläute ist bei kleineren Geläuten für den sonntäglichen Hauptgottesdienst der Gemeinde, bei größeren Geläuten auf die hohen Christusfeste aufzusparen. 3 Nur auf diese Weise ist auch für die Gemeinde eine deutliche und sinnvolle Beziehung des Läutens zu der jeweiligen gottesdienstlichen Handlung gegeben.
4. 1 Das Amt des Glöckners ist ein gottesdienstliches Amt. 2 In technischer Hinsicht stellt das Läuten eine Kunst dar, die des Lernens bedarf. 3 Es sollte nicht ohne zwingenden Grund angestrebt werden, Läutemaschinen zu beschaffen; vielmehr sollte das im öffentlichen Ansehen derzeit gering gewertete Amt des Glöckners nach Möglichkeit neu belebt werden. 4 Glöcknerdienst stellt eine echte liturgische Aufgabe für Kirchenvorsteher wie für die reifere Gemeindejugend dar. 5 Jeder Läuter bedarf der Einweisung in diesen Dienst; denn das sachgemäße Läuten erfordert – auch im Hinblick auf die Erhaltung der Glocken und die Gefahr einer Beschädigung – eine gewisse Kunstfertigkeit. 6 Von dem Hinweis auf die – ein besonderes läutetechnisch Können erfordernden – Anschlagsarten I 2-5 darf daher nur mit Vorsicht und nur dort Gebrauch gemacht werden, wo geeignete Glöckner eingesetzt werden können.
#B.
Zur Praxis des Läutens
#I.
Anschlagsarten
1. 1 Das normale Läuten (Durchziehen, Überziehen, Überholen):
Die Glocke wird – normalerweise durch Seilzug – in schwingende Bewegung unter beiderseitigem Anschlag des Klöppels versetzt. 2 Mit wenigen kräftigen Zügen wird so lange angeläutet, bis der Klöppel gleichmäßig auf beiden Seiten der Glocke anschlägt. 3 Die Glocke soll mindestens 60° und keinesfalls über 70° hochgeläutet werden und niemals über ihre Lagerbalgen hinauf schwingen. 4 Ihr Joch darf nicht in waagerechte Lage kommen. 5 Ist der volle Anschlag erreicht, so wird er durch ständiges leichtes Nachziehen, das der Glocke Eigenrhythmus lässt, beibehalten. 6 Die Schlagfolge sei nicht hastig, sondern möglichst ruhig und gleichmäßig.
7 Das sogenannte „Taktläuten“ d. h. das künstlich erzwungene gleichmäßige Nacheinanderschlagen der Glocken ist nicht gutzuheißen; die Glocken eines Geläutes sollen vielmehr ihrer natürlich wechselnden Reihenfolge anschlagen. 8 Auch bei Läutemaschinen darf das Anhalten nicht abrupt, sondern nur durch allmähliches Einschwingen von Glocke und Klöppel erfolgen.
9 Das Ausläuten geschieht als natürliches Ausschwingen der Glocke. 10 Niemals bremse man beim Ausläuten die Glocke am Seil (oder durch Motorbremse) so stark ab, dass ein Prellschlag entsteht, der hässlich wirkt und überdies den Glockenkörper gefährdet. 11 Erfahrene Glöckner verstehen es, durch geschickte, mit der Glocke „fühlende“ Seilführung ein längeres einseitiges Nachschlagen der Klöppel zu vermeiden oder, falls sie sich bei den Glocken befinden, den Klöppel mit der Hand abzufangen.
2. 1 Das Halbzugläuten (Kleppen, Klempen, z. B. als Trauergeläute): Die Glocke wird durch das Seil so leicht beweg, dass der Klöppel stets nur einseitig anschlägt. 2 Wegen der Gefahr von Prellschlägen ist hierbei Vorsicht geboten.
3. Das Anschlagen (z. B. Betglockenschlag):
Die Glocke wird mittels Hammer (oder Klöppel) angeschlagen.
4. 1 Das Beiern (Stückläuten mit landschaftlich verschiedener Bedeutung): Die ruhig hängende Glocke wird in bestimmtem Rhythmus angeschlagen. 2 Das Anschlagen kann mittels eines Hammers oder mittels des Klöppels erfolgen, der durch einen Strick mit der Hand oder durch einen Tretmechanismus gezogen wird. 3 Stärke und Rhythmus der Anschläge können vielfach variiert werden. 4 Diese Anschlagsart erfordert besondere Kunst und ist daher gleichfalls mit Vorsicht zu gebrauchen.
5. 1 Das Zimbeln (Buntläuten) an Festtagen: Die Mischung von normalem Geläute und Beiern oder Halbzugläuten. 2 Während eine oder mehrere größere Glocken normal geläutet (durchgezogen) werden, wird mit ein oder zwei kleineren Glocken dazwischen gebeiert, wobei wieder besondere rhythmische und melodische Motive möglich sind.
#II.
Läutearten
1. 1 Einzelglocke: Das Läuten einer einzelnen Glocke bringt deren Eigenart und Schönheit besonders gut zur Geltung. 2 Es ist allen anderen Läutearten gleichwertig und möglichst weitgehend anzuwenden.
2. 1 Gruppenläuten: Das Zusammenläuten mit mehreren ausgewählten Glocken (Zweier-, Dreier- und Vierergeläut): im allgemeinen werden hierbei Glocken nur im Abstand von Sekund und kleiner, notfalls auch großer Terz, verwandt, in der Regel nicht mehr als vier Glocken. 2 Die Verbindung eines Gruppengeläutes mit einer einzelnen, mit größerem Abstand (Quarte, Quinte, Sexte) darunter und darüber liegenden Glocke ist möglich.
3. 1 Plenum (Vollgeläute): Das gleichzeitige Läuten aller zusammen läutbaren Glocken. 2 Bei Geläuten von mehr als drei Glocken ist das Plenum in der Regel nur für besonders festliche Gottesdienste (Christus- und Kirchenfeste) anzuwenden.
4. 1 Vorspann (Signierläuten): Dem Gruppen- (oder Plenum-)läuten wird das Läuten einer (in der nachfolgenden Gruppen möglichst nicht enthaltenen) Einzelglocke oder zweier hoher Glocken mit kurzer Zwischenpause von 5 bis 10 Schlägen Dauer, auf die streng zu achten ist, vorangestellt. 2 Das Signierläuten zeigt eine Besonderheit des Gottesdienstes an, z. B. Festtagscharakter oder – bei nicht regelmäßigen Sakramentsgottesdienst – Abendmahlsfeier im Hauptgottesdienst. 3 Bei geringerer Glockenzahl bezeichnet es gegebenenfalls auch den Gemeindegottesdienst im Unterschied zu Kasualhandlungen.
4 Vor der abendlichen Betglocke kann eine Signierglocke u. U. auch eine Taufe, Trauung oder Beerdigung (Sterbefall) dieses Tages anzeigen und damit an die Fürbitte für bestimmte Gemeindeglieder erinnern.
5. 1 Nachschlag: Nach Schluss des Gruppenläutens wird die größte beteiligte Glocke nach kurzer Pause (von etwa fünf Schlägen Dauer) noch etwa eine halbe Minute lang allein nachgeläutet, oder sie wird dreimal mit je drei Schlägen angeschlagen (z. B. am Karfreitag, am Bußtag und bei Passionsgottesdiensten).
2 Der Nachschlag kann in diesen Tagen u. U. an die Stelle des ausfallenden Orgelvorspiels treten.
6. Sturmläuten: Die Sturmglocke oder mehrere in der örtlichen Läuteordnung dafür bestimmte Glocken werden mit je etwa 12 Zügen und ebenso langen dazwischengeschalteten Pausen geläutet (Läuten in Absätzen).
#III.
Läuteregeln
1. 1 Die Zeitdauer des Läutens sei kurz, im allgemeinen nicht länger als 5 bis 10 Minuten. 2 Bei längerem Geläute sind „Pulse“ von 5 bis 7 Minuten Dauer durch Pausen von etwa 2 bis 3 Minuten Dauer voneinander zu trennen. 3 Zu lange dauerndes Geläute entwertet das Glockenläuten ebenso wie zu häufiger Gebrauch des Plenums.
2. Je häufiger geläutet wird, desto abwechslungsreicher und charakteristischer soll die musikalische Gestalt eines jeden Geläutes sein, nicht nur im Sinne der klanglichen Entfaltung des Geläutes, sondern mehr noch im Sinne der liturgischen Prägung sowohl der einzelnen Glocken (z. B. Taufglocke, Trauglocke, Sterbeglocke, Betglocke, Vaterunser-Glocke) wie bestimmter Glockengruppen; die Gemeinde soll schon am Klang ihrer Glocke eindeutig erkennen, was das Läutezeichen sagt.
3. 1 Beim Anläuten eines Gruppengeläutes beginnt die kleinste Glocke, erst nachdem diese voll ausschwingt, d. h. nach etwa 10 bis 15 Doppelschlägen, kommt die nächst größere Glocke hinzu usw. 2 Das Ausläuten geschieht in der gleichen Reihenfolge, so dass die kleinste Glocke zuerst und die große Glocke zuletzt verstummt. 3 Sind nur zwei Glocken vorhanden, so kann man bei bestimmten Anlässen auch mit der großen Glocke beginnen, um eine Variationsmöglichkeit zu gewinnen.
#C.
Gottesdienstliche Läuteordnung
1 Bei der folgenden Darstellung des Geläutes in seinen verschiedenen gottesdienstlichen Beziehungen wird deutlich, dass eine stärkere Profilierung im Gebrauch der Glocken für das Verständnis der Gemeinde erst bei einem Geläut von mindestens 3 bis 4 Glocken möglich wird. 2 Es gibt sich demnach vom Gottesdienst her, dass es – entgegen dem früheren Bestreben, wenige möglichst große Einzelglocken zu besitzen – richtiger ist, über eine größere Anzahl von – gegebenenfalls kleineren – Glocken zu verfügen. 3 Die Glockenbeschaffung kann dadurch u. U. auch finanziell erleichtert werden. 4 Nur bei einer größeren Anzahl von Glocken besteht auch die Möglichkeit, die Einzelglocke mit einer bestimmten liturgischen Funktion fest zu verbinden (z. B.. Tauf-, Trau-, Sterbe-, Bet-, Vaterunser-, Sonntagsglocke). 5 Die Sonntagsglocke (Dominica) ist – abgesehen von Großläuten – stets die größte Glocke des Geläutes, die regelmäßig zum sonntäglichen Hauptgottesdienst läutet.
6 Als Signierglocken werden vorgeschlagen (V – I = Tonhöhe von oben nach unten):
Zweiergeläute | Dreiergeläute | Vierergeläute | Fünfergeläute | ||
Taufglocke | II | III | IV | V | |
Trauglocke | II | III | III | IV | |
Sterbeglocke | I | II | II | III | |
Betglocke | I | I | II | II | |
Dominica | I | I | I | II |
7 Bei kleinen Geläuten von 1 bis 2 Glocken sollte man zum Zwecke reicherer Profilierung ihres Läutens von der geordneten Anwendung der verschiedenen Anschlags- und Läutearten (Halbszugsläuten, Anschlagen, Beiern, Vorspann, Niederschlag) stärker Gebrauch machen. 8 Ist nur eine Glocke vorhanden, so besteht allein diese Möglichkeit der Differenzierung.
8 Der Sonntag ist grundsätzlich durch Läuten mit mehreren Glocken, d. h. durch reicheres Läuten, auszuzeichnen: zum Sonntag (Feiertag) gehört auch das Einläuten am Vortag. 10 Der Hauptgottesdienst hat als der für die ganze Gemeinde bestimmte Gottesdienst am Sonntagmorgen mit Predigt (und Sakramentsfeier) das Plenum mit der Dominica. 11 Dem Hauptgeläute eines Gottesdienstes geht im Abstand einer Viertel- oder halben Stunde das Vorläuten, d. h. das Läuten einer Glocke, voraus, um die Gemeinden an den bevorstehenden Gottesdienst zu erinnern. 12 Diesem Vorläuten kann im selben Zeitabstand ein weiteres Vorläuten vorausgehen. 13 Das Vorläuten ist im allgemeinen nur vor dem Hauptgottesdienst üblich; wo auch zu anderen Gottesdiensten vorgeläutet wird, mag es bei dieser Gewohnheit bleiben.
14 Eine Gestaltung des Läutens nach dem Kirchenjahr kann bei Geläuten von mehr als 3 Glocken geschehen, indem die hohen Christenfeste (und die österliche Freudenzeit) durch Hinzutreten einer noch größeren Glocke oder einer hohen Glocke (oder beider) herausgehoben werden.
15 Am Gründonnerstag läutet das Plenum zum Gloria in excelsis.
16 Am Karfreitag wird nur zum Hauptgottesdienst am Vormittag, in der Todesstunde Jesu nachmittags 3 Uhr und zur Karvesper geläutet, und zwar zum Gottesdienst allein mit der größten Glocke, beim Vorläuten mit der zweiten Glocke; wo nur eine Glocke vorhanden ist, wird nur angeschlagen.
17 Am Karsonnabend wird zu Gottesdiensten mit nur einer Glocke geläutet.
18 Der Ostertag wird, wo die Osternacht gefeiert wird, an der dort vorgesehenen Stelle, sonst nach dem Herkommen am frühen Morgen des Ostertages oder auch am Vorabend (nicht vor 18 Uhr) eingeläutet.
19 An Werktagen wird zu Gottesdiensten höchstens mit der Hälfte des Plenums geläutet. 20 Zu Kasualgottesdiensten sollte bei Geläuten von 2 bis 3 Glocken nur mit einer Glocke geläutet werden, bei größeren Geläuten mag man darüber hinausgehen.
21 Die Betglocke ist täglich dreimal – früh, mittags und abends – zu läuten; das Gebetsläuten besteht gewöhnlich aus kurzem Läuten einer kleineren und Betglockenanschlag einer größeren Glocke. 22 Der Sonntag verdrängt das Gebetsläuten nicht.
23 In der Neujahrsnacht kann mit dem Plenum geläutet werden.
24 Die Scheideglocke wird zum Gedenken an das Verscheiden Jesu jeden Freitagnachmittag 3 Uhr (in manchen Gebieten auch vormittags 11 Uhr) geläutet; das Scheidegeläute kann auch durch Zuläuten einer zweiten Glocke ausgezeichnet werden. 25 Das Scheideläuten unterbleibt an Freitagen, die auf den 24. bis 26. Dezember sowie auf den 1. oder 6. Januar fallen. 26 Das Geläute bei der Beerdigung von Gliedern anderer Konfessionen sowie von Selbstmördern unterliegt gliedkirchlicher Regelung.
27 Staatliche Feiertrage, die gottesdienstlich nicht begangen werden, gelten hinsichtlich der Läuteordnung als Werktage.
28 Die folgende Tabelle will die dargelegten Grundsätze an einigen Beispielen anschaulich machen. 29 Die genaue Festlegung örtliche Läuteordnungen kann unter Berücksichtigung des Einzelfalls erfolgen.
30 Die Glocken sind in der Reihenfolge ihres Einsetzens aufgeführt.
Gottesdienstlicher Anlass | 1 Glocke | Zweiergeläut | Dreiergeläut | Vierergeläut |
Sonntag und Hauptgottesdienst | ||||
Einläuten | ||||
Am Vortag | normal | II + I | III + II (+ I) | IV + III + II |
Vor Festtagen | 3 Pulse | II + I 3 Pulse | III + II + I 3 Pulse | IV + III + II (+ 1) 3 Pulse |
Am Sonntagmorgen | normal | II + I | III + II (+ I) | IV + III + II |
An Festtagen | 3 Pulse | II + I 3 Pulse | III + II + I 3 Pulse | IV + III + II (+ 1) 3 Pulse |
Vorläuten | ||||
(60 und 30 oder 30 und 15 Minuten vor Beginn des Gottesdienstes) | ||||
1. Puls | normal | II | III | IV |
2. Puls | normal | I | II | III |
Zusammenläuten | ||||
(Vorspann) | (Vorspann) | (Vorspann) | ||
An Sonntagen | normal | II + I | III + II + I | IV + III + II |
An Festtagen | (Beiern) normal | (Beiern oder Vorspann) | (Beiern oder Vorspann) | (Beiern oder Vorspann) |
II + I | III + II + I | IV + III + II + I | ||
Sanktusglocke | normal | II | II | II |
Vater-Unser-Glocke | normal | II | II | II |
Sonstige Gottesdienste | ||||
Mette und Vesper | normal | II + I | III + II | IV + III (Festtage + II) |
Beichtgottesdienst | normal | II | III | II |
(stets mit Nachschlag) | ||||
Kindergottesdienst | normal | II | III + II | IV + III |
Alle Arten von Wochengottesdiensten: wie Mette und Vesper Passionsgottesdienste: mit Nachschlag | ||||
Karfreitag | ||||
Einläuten | normal | I | I | I |
Vorläuten | Halbzug | II | II | II |
Zusammenläuten | normal | I + Nachschlag | I + Nachschlag | I + Nachschlag |
+ Nachschlag | ||||
An Buß- und Bettagen und an Bittagen | ||||
Einläuten | normal | I | I | II |
Vorläuten | Halbzug | II | II | III |
Zusammenläuten | Anschlagen | I + Nachschlag | I + Nachschlag | II + Nachschlag |
Handlungen | ||||
Taufe | normal | II | III | IV |
Trauung | normal | II | III + II | IV + III |
Beerdigung | 3mal Betglockenanschlag in allen Geläuten | |||
+ normal | + I | (+ III) + II | III + II | |
(bei Kindern ebenso) | ||||
Sterbeglocke | 3mal Betglockenanschlag in allen Geläuten | |||
+ normal | + I | + II | + II | |
Betglocke | ||||
Betglocke | normal | I | II | II |
mit nachfolgendem Betglockenanschlag (bei Dreier- und Vierergeläut der nächsttieferen Glocke) | ||||
Scheideglocke 3mal Betglockenanschlag | ||||
+ normal | + I | + I | + II |