1.437 Kirchengesetz der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburgzur Erprobung der Vertretungdes hauptamtlichen nicht theologischen Mitglieds des Oberkirchenratesdurch zwei nebenamtliche nicht theologische Mitglieder des Oberkirchenrates
4.026 Kirchengesetz über die Änderungen dienstrechtlicher Vorschriften bei verbundenen Pfarrstellen
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